Parkhaus

Ich bin Parkflächen-Betreiber und möchte eine Lösung für Rücklastschrift-Probleme

Wir haben die Lösung

Auch wenn es sich bei den durchschnittlichen Parkgebühren einer in der Stadt betriebenen Parkanlage um geringe Beträge handelt, so sind es die folgenden Punkte, die auch Sie bestimmt ärgern:

  • Jeder -auch kleine – Betrag, ist doch extrem ärgerlich, weil der Park-Kunde eine Leistung in Anspruch genommen hat, die er nicht bezahlt hat.
  • Die Gebühren der Rücklastschrift – von der eigenen und der fremden Bank – kommen noch hinzu und sind teilweise höher, als die nicht gezahlte Park-Gebühr.
  • In der Zeit, in der der nichtzahlende Kunde parkt, könnten Sie den besetzten Platz an einen zahlenden Kunden vergeben.
  • Sie möchten den nichtzahlenden Kunden gerne zeigen, dass dies Konsequenzen hat.
  • Bislang haben Sie keine Handhabe, diesen Fällen nachzugehen, weil Sie für die Ermittlung der Kontoinhaber bei den Banken einen unterschriebenen Lastschrift-Beleg zur Legitimation benötigen, der Ihnen aufgrund des beleglosen Prozesses aber nicht vorliegt.
  • Es bleibt Ihnen bislang leider nichts anderes, als die Forderungen auszubuchen.

Aus diesem Grund haben wir für Sie und die gesamte Parken-Branche eine Lösung entwickelt, mit der wir aktuell ca. 60% der Kontoinhaber ermitteln können – auch ohne Beleg. Und wir arbeiten intensiv daran, diesen Prozentsatz weiter zu steigern.

Sehr gerne stellen wir Ihnen diese Lösung vor – sofern gewünscht auch mit einem anschließenden Inkasso-Service.